Klagen gegen unrechtmäßige Leistungskürzungen

Wir helfen Ihnen, gegen ungerechtfertigte Kürzungen Ihrer Pensionskassenleistungen vorzugehen und Ihre vollen Ansprüche durchzusetzen.

Klagen gegen Leistungskürzungen

Das Problem der Leistungskürzungen

Pensionskassen versuchen häufig, ihre finanziellen Verpflichtungen durch verschiedene Strategien zu reduzieren

Einseitige Reglementsänderungen

Pensionskassen ändern manchmal einseitig ihre Reglemente, um Leistungsansprüche zu kürzen. Solche Änderungen sind nicht immer rechtmäßig und können angefochten werden.

Fehlerhafte Berechnungen

Falsche Berechnungsgrundlagen oder Missachtung von Beitragsjahren führen zu zu niedrigen Rentenleistungen. Ein genauer Blick auf die Berechnung lohnt sich.

Unbegründete Verweigerung

Manche Pensionskassen verweigern bestimmte Leistungen komplett, obwohl ein rechtlicher Anspruch besteht. Besonders häufig bei Invaliditätsleistungen.

Unser Ansatz zur Bekämpfung von Leistungskürzungen

  • Gründliche rechtliche Analyse

    Wir prüfen zunächst alle relevanten Dokumente: Pensionskassenreglemente, Versicherungsausweise, Berechnungsgrundlagen und Korrespondenz. Unsere Spezialisten identifizieren rechtliche Schwachstellen in der Argumentation der Pensionskasse.

  • Strategische Vorgehensweise

    Auf Basis der Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie. Diese kann außergerichtliche Verhandlungen, formelle Einsprachen oder bei Bedarf gerichtliche Schritte umfassen.

  • Fundierte juristische Argumentation

    Wir erstellen eine rechtlich wasserdichte Argumentation, die auf Gesetzgebung, aktueller Rechtsprechung und einer präzisen Interpretation der Pensionskassenreglemente basiert.

  • Hartnäckige Vertretung

    Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck und lassen uns nicht von Abwehrstrategien der Pensionskassen einschüchtern. Notfalls gehen wir den Weg bis zum Bundesgericht.

Unsere Erfolgsquote

92%

Erfolgsquote bei außergerichtlichen Verfahren

86%

Erfolgsquote bei erstinstanzlichen Gerichtsverfahren

78%

Erfolgsquote bei Verfahren vor Bundesgericht

"Wir kämpfen für jeden Franken, der Ihnen zusteht. Unsere hohe Erfolgsquote basiert auf Spezialisierung, Hartnäckigkeit und fundiertem juristischen Wissen."

Häufige Arten von Leistungskürzungen

Wir haben Erfahrung mit allen gängigen Kürzungsstrategien der Pensionskassen

Senkung des Umwandlungssatzes

Pensionskassen senken häufig den Umwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Dies führt zu niedrigeren Renten trotz gleichem angespartem Kapital.

  • Prüfung der rechtmäßigen Anwendung neuer Umwandlungssätze
  • Untersuchung von Besitzstandsregelungen
  • Durchsetzung von Übergangsbestimmungen

Falsche Anrechnung von Beitragsjahren

Oft werden Beitragsjahre falsch berechnet oder bestimmte Perioden nicht berücksichtigt, was zu einer niedrigeren Rentenleistung führt.

  • Detaillierte Prüfung aller Beitragsperioden
  • Nachweis fehlender oder falsch berechneter Zeiten
  • Korrektur der Beitragsberechnung

Probleme bei der Überentschädigung

Pensionskassen kürzen oft Leistungen unter Verweis auf eine angebliche Überentschädigung, wenn mehrere Versicherungsleistungen zusammenkommen.

  • Überprüfung der korrekten Anwendung der Überentschädigungsregeln
  • Berechnung des tatsächlichen Anspruchs
  • Korrektur fehlerhafter Kürzungen

Verweigerung der Teuerungsanpassung

Laufende Renten sollten regelmäßig an die Teuerung angepasst werden. Manche Pensionskassen verweigern diese Anpassung unrechtmäßig.

  • Prüfung des Anspruchs auf Teuerungsausgleich
  • Nachweis der gesetzlichen Verpflichtung
  • Durchsetzung der korrekten Anpassungen

Erfolgreiche Fallbeispiele

Konkrete Fälle, in denen wir erfolgreich gegen Leistungskürzungen vorgegangen sind

Fall: Bauarbeiter mit gekürzter Invalidenrente

Ein 58-jähriger Bauarbeiter mit 40 Beitragsjahren erhielt nach einem Arbeitsunfall eine um 42% gekürzte Invalidenrente. Die Pensionskasse begründete dies mit einer angeblich fehlerhaften Anrechnung von Beitragsjahren und verwies auf eine Reglementsänderung.

Unser Vorgehen:

  • Detaillierte Prüfung aller Versicherungsausweise
  • Nachweis, dass die Reglementsänderung rechtswidrig war
  • Erwirkung eines Gutachtens zur korrekten Beitragsberechnung
  • Außergerichtliche Verhandlung mit der Pensionskasse

Ergebnis:

Vollständige Anerkennung der Rentenansprüche plus Nachzahlung von 176'400 CHF für die zu niedrig ausgezahlten Renten der letzten 5 Jahre.

Fall: Büroangestellte mit falsch berechnetem Umwandlungssatz

Eine 64-jährige Büroangestellte sollte mit einem deutlich reduzierten Umwandlungssatz in Rente gehen, obwohl das Reglement einen Besitzstandsschutz für ihren Jahrgang vorsah. Dies hätte zu einer um 18% niedrigeren Rente geführt.

Unser Vorgehen:

  • Nachweis des Besitzstandsschutzes anhand des Reglements
  • Juristisches Gutachten zur korrekten Auslegung der Übergangsbestimmungen
  • Formelle Einsprache gegen den Rentenbescheid
  • Vorbereitung einer Klage vor dem Sozialversicherungsgericht

Ergebnis:

Die Pensionskasse lenkte nach unserer Einsprache ein und wendete den korrekten Umwandlungssatz an. Die Klientin erhält nun jährlich 8'600 CHF mehr Rente.

Fall: Falsche Überentschädigungsberechnung

Ein 52-jähriger Informatiker erhielt nach einem Burnout sowohl eine IV-Rente als auch eine Invalidenrente der Pensionskasse. Die Pensionskasse kürzte ihre Leistung um 65% unter Verweis auf Überentschädigung.

Unser Vorgehen:

  • Detaillierte Überprüfung der Überentschädigungsberechnung
  • Nachweis falscher Berechnungsgrundlagen
  • Erstellung einer korrekten Berechnung gemäß BVG
  • Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht

Ergebnis:

Das Gericht gab uns vollumfänglich Recht. Statt einer Kürzung um 65% wurde nur eine Kürzung um 12% als rechtmäßig anerkannt. Nachzahlung von 97'200 CHF.

Fall: Verweigerter Teuerungsausgleich

Ein 73-jähriger Rentner hatte seit 10 Jahren keine Anpassung seiner Rente an die Teuerung erhalten, obwohl das Reglement einen zweijährlichen Ausgleich vorsah. Die Pensionskasse verwies auf ihre angeblich schlechte finanzielle Lage.

Unser Vorgehen:

  • Analyse der finanziellen Berichte der Pensionskasse
  • Nachweis, dass die finanzielle Lage einen Teuerungsausgleich zuließ
  • Gutachten zur korrekten Berechnung des Teuerungsausgleichs
  • Verhandlung mit der Pensionskasse

Ergebnis:

Die Pensionskasse stimmte einem außergerichtlichen Vergleich zu. Der Klient erhielt eine Nachzahlung von 23'400 CHF sowie künftig eine um 14% höhere Rente.

Kosten und Ablauf

Transparente Informationen zu unserem Vorgehen und den damit verbundenen Kosten

1 Kostenlose Erstberatung

Im ersten Schritt analysieren wir Ihren Fall in einem kostenlosen Erstgespräch. Dabei prüfen wir relevante Unterlagen wie Pensionskassenausweise, Reglementsauszüge und Korrespondenz. Am Ende geben wir Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Kosten: kostenlos

Dauer: ca. 60 Minuten

2 Detaillierte rechtliche Analyse

Wenn Sie uns beauftragen, führen wir eine umfassende rechtliche Analyse Ihres Falls durch. Wir prüfen alle relevanten Dokumente im Detail und erstellen eine individuelle Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kosten: 900 - 1'500 CHF

Je nach Komplexität des Falls und Umfang der Unterlagen

3 Außergerichtliches Verfahren

In den meisten Fällen beginnen wir mit außergerichtlichen Maßnahmen: Wir verfassen Einsprachen, führen Verhandlungen mit der Pensionskasse und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, ohne den langwierigen Gerichtsweg beschreiten zu müssen.

Kosten: 2'500 - 4'500 CHF

In vielen Fällen bieten wir Erfolgshonorare an

4 Gerichtliches Verfahren

Falls notwendig, vertreten wir Sie vor dem zuständigen Sozialversicherungsgericht und ggf. auch vor dem Bundesgericht. Wir übernehmen die gesamte Prozessführung inklusive Schriftsätzen, Beweisanträgen und mündlichen Verhandlungen.

Kosten: 5'000 - 12'000 CHF

Erfolgshonorare möglich, Prozesskosten bei Erfolg erstattungsfähig

Honorarmodelle

Wir bieten verschiedene Honorarmodelle an, die auf Ihre finanzielle Situation angepasst werden können:

Standardhonorar

Abrechnung nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 250 - 350 CHF, je nach Seniorität des bearbeitenden Anwalts.

Erfolgshonorar

Eine Kombination aus reduziertem Grundhonorar und einem prozentualen Anteil am Erfolg (typischerweise 10-20% der erkämpften Nachzahlung).

Pauschalhonorar

Für bestimmte Standardfälle bieten wir Pauschalhonorare an, die vorab festgelegt werden und unabhängig vom Zeitaufwand sind.

Unrechtmäßige Leistungskürzungen durch Pensionskassen in der Schweiz bekämpfen

Die berufliche Vorsorge in der Schweiz, auch als zweite Säule bekannt, ist ein wesentlicher Bestandteil des Rentensystems. Während die erste Säule (AHV/IV) lediglich die Grundversorgung sicherstellt, soll die zweite Säule den gewohnten Lebensstandard im Alter oder bei Invalidität ermöglichen. Doch immer wieder versuchen Pensionskassen, ihre finanziellen Verpflichtungen durch verschiedene Formen von Leistungskürzungen zu reduzieren - nicht selten auf rechtlich fragwürdige Weise.

Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig: Demographischer Wandel, tiefe Zinsen und steigende Lebenserwartung setzen viele Pensionskassen unter Druck. Doch diese strukturellen Herausforderungen dürfen nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden, die jahrzehntelang ihre Beiträge geleistet haben und nun im Rentenalter oder bei Invalidität mit unerwarteten Leistungskürzungen konfrontiert werden.

Typische Formen unrechtmäßiger Leistungskürzungen

Besonders häufig begegnen wir in unserer Praxis folgenden Strategien von Pensionskassen, um Leistungen zu kürzen:

  • Einseitige Senkung des Umwandlungssatzes, ohne ausreichende Übergangsregelungen oder Besitzstandswahrung für ältere Versicherte
  • Falsche Anrechnung von Beitragsjahren oder Missachtung bestimmter Beitragsperioden
  • Übermäßige Kürzung bei sogenannter Überentschädigung, wenn mehrere Versicherungsleistungen zusammenkommen
  • Verweigerung von gesetzlich vorgeschriebenen Teuerungsanpassungen bei laufenden Renten
  • Rückwirkende Anwendung neuer Reglementsbestimmungen auf bestehende Ansprüche

Was viele Versicherte nicht wissen: Nicht jede von der Pensionskasse vorgenommene Kürzung ist rechtmäßig. Das Schweizer Recht, insbesondere das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), setzt klare Grenzen für Leistungsänderungen und schützt bereits erworbene Ansprüche.

Der Weg zur erfolgreichen Anfechtung von Leistungskürzungen

Die Durchsetzung von rechtmäßigen Ansprüchen gegen Pensionskassen erfordert spezialisiertes Fachwissen und ein strategisches Vorgehen. Folgende Schritte haben sich in unserer Praxis bewährt:

  1. Gründliche Dokumentenprüfung: Die Basis jeder erfolgreichen Anfechtung ist eine detaillierte Analyse aller relevanten Unterlagen: Versicherungsausweise, Reglemente, Korrespondenz mit der Pensionskasse und Rentenbescheide.
  2. Rechtliche Bewertung: Auf dieser Grundlage erfolgt eine juristische Bewertung, ob die Kürzung rechtmäßig ist oder ob Anspruch auf höhere Leistungen besteht.
  3. Außergerichtliche Maßnahmen: In vielen Fällen lassen sich Konflikte bereits durch eine fundierte Einsprache oder Verhandlungen mit der Pensionskasse lösen.
  4. Gerichtliches Verfahren: Sollte keine Einigung erzielt werden, ist der Gang vor das zuständige Sozialversicherungsgericht und bei Bedarf bis vor das Bundesgericht notwendig.

Eine spezialisierte Rechtsvertretung ist besonders wichtig, da Pensionskassen über eigene Rechtsabteilungen und erhebliche Ressourcen verfügen. Nur mit fundierten juristischen Argumenten und Beharrlichkeit lassen sich berechtigte Ansprüche durchsetzen.

Fristen beachten - schnelles Handeln ist entscheidend

Für die Anfechtung von Entscheiden der Pensionskasse gelten in der Regel kurze Fristen von 30 Tagen. Es ist daher wichtig, bei Verdacht auf unrechtmäßige Leistungskürzungen rasch zu handeln und fachkundigen Rat einzuholen. Auch für bereits länger zurückliegende Kürzungen gibt es unter Umständen noch Möglichkeiten, diese anzufechten, insbesondere wenn die Pensionskasse falsche oder unvollständige Informationen erteilt hat.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Es lohnt sich, für seine Rentenansprüche zu kämpfen. Die finanziellen Auswirkungen von Leistungskürzungen sind erheblich und summieren sich über die gesamte Rentendauer zu beträchtlichen Beträgen. Mit der richtigen Strategie und fachkundiger Unterstützung haben Versicherte gute Chancen, ihre rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen und damit ihre finanzielle Sicherheit im Alter oder bei Invalidität zu verbessern.

Kämpfen Sie für Ihre wohlverdienten Ansprüche

Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Pensionskasse Ihre Leistungen unrechtmäßig kürzt. Wir unterstützen Sie mit spezialisiertem Fachwissen und einer nachweislichen Erfolgsquote.